Wer kann an der Zertifizierung teilnehmen?

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Teilnehmen können alle anerkannten Ausbildungsbetriebe nach BBiG/HwO, die

  • seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich ausbilden.
  • insgesamt über mindestens zehn aktuelle Auszubildende verfügen.
  • ebenfalls über mindestens zehn ehemalige Auszubildende verfügen, deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine geringere Anzahl von aktuellen und ehemaligen Auszubildenden kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Die jeweiligen Gruppengrößen dürfen jedoch nicht kleiner als fünf sein.
  • sich bereit erklären, möglichst alle verantwortlichen Ausbilder*innen und Ausbildungsbeauftragten bei der freiwilligen Befragung einzubeziehen.
  • versichern, dass alle o.g. Befragungsgruppen diskriminierungsfrei und ohne Beeinflussung an der Befragung teilnehmen können.
  • gewährleisten, dass sich genügend Ausbilder*innen/Ausbildungsbeauftragte, Azubis und ehemalige Auszubildende am Audit beteiligen, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern.
  • versichern, weder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen.
  • bereit sind, ausbildungsbezogene Belege oder Nachweise auf Anfrage vorzulegen.