DAS AUDIT "PFLEGEBERUFE"

Gute Ausbildung im Gesundheitssektor

© megaflopp/Fotolia

Was zeichnet eine gute Pflegeausbildung aus?

Das BEST PLACE TO LEARN®-Qualitätsmodell für Pflegeberufe gibt Deutschlands Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ihren Schulen einen umfassenden Orientierungsrahmen für eine gute Pflegeausbildung. Sowohl die Rahmenbedingungen und Qualifizierungsprozesse der Ausbildung (Input- und Prozessqualität), aber auch deren Ergebnisse und Wirkungen nimmt es in den Blick (Output- und Outcomequalität).

Das Modell wurde unter Bezugnahme auf aktuelle und wegweisende Konzepte des Qualitätsmanagements in der beruflichen Bildung entwickelt. Erkenntnisse aus Forschungsprojekten zur Ausbildungsqualität und Kompetenzentwicklung flossen in das Modell ein.

Nach dem Qualitätsmodell von BEST PLACE TO LEARN® zeichnet sich eine gute Ausbildung in der Pflege dadurch aus, dass die beteiligten Ausbildungspartner insbesondere

  • professionell im Recruiting aufgestellt sind,
  • das Onboarding gezielt ausrichten, um eine rasche Integration der Azubis zu gewährleisten,
  • eine verlässliche Planung und Steuerung der Ausbildung sicherstellen,
  • das schulische Lernen nach den neuesten pädagogisch-didaktischen Grundsätzen durchführen,
  • das praktische Lernen nach zentralen Leitprinzipien gestalten,
  • über bestens qualifizierte Praxisanleiter*innen und Lehrkräfte verfügen sowie
  • eine vitale, transparente und wirksame Lernortkooperation garantieren.

Um eine hohe berufliche Handlungskompetenz als Auszubildende*r zu erwerben, bilden diese Gestaltungselemente die Grundlage.

Was wird gemessen?

7 Qualitätsbereiche – 87 Qualitätskriterien: Das Qualitätsmodell „Pflegeausbildung“ von BEST PLACE TO LEARN®

Fotos: © canva

Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung?

§§§

Teilnehmen können Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Gesundheits- und Pflegeschulen, die

  • seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich ausbilden.
  • insgesamt über mindestens zehn aktuelle Auszubildende verfügen.
  • ebenfalls über mindestens zehn ehemalige Auszubildende verfügen, deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine geringere Anzahl von aktuellen und ehemaligen Auszubildenden kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Die jeweiligen Gruppengrößen dürfen jedoch nicht kleiner als fünf sein.
  • sich bereit erklären, möglichst alle verantwortlichen Praxisanleiter*innen und beteiligten Lehrkräfte an der Befragung beteiligen.
  • gewährleisten, dass sich genügend Lehrkräfte, Praxisanleiter*innen, Azubis und ehemalige Auszubildende am Audit beteiligen, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern.
  • versichern, dass alle o.g. Befragungsgruppen diskriminierungsfrei und ohne Beeinflussung an der Befragung teilnehmen können.
  • versichern, weder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JarbSchG) noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen.
  • bereit sind, ausbildungsbezogene Belege oder Nachweise auf Anfrage vorzulegen.

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Ablauf

Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens.

Downloads

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