Planung und Gestaltung der Ausbildung

Qualitätsbereich 3

Wichtigste Voraussetzung für eine hochwertige Pflegeausbildung ist eine detaillierte und aufeinander abgestimmte theoretische und praktische Ausbildungs- und Unterrichtsplanung. Die Notwendigkeit einer solchen Planung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Pragraphen 10 KrPflG und 15 AltpflG, wonach die Träger der Pflegeausbildung gefordert sind, diese „planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert“ so durchzuführen, „dass die Ausbildungsziele in der vorgegebenen Zeit erreicht werden können“. Dieses erfordert eine verlässliche Kooperation der Lernorte.

Neben der Ausbildungsplanung gehören die Sicherung und Weiterentwicklung der Kompetenzen des Ausbildungspersonals zu den zentralen Aufgaben eines professionellen Ausbildungsmanagements in der Pflege.