DAS AUDIT "DUALE BERUFSAUSBILDUNG"

Gemeinsam für mehr Qualität

Was verstehen wir unter Ausbildungsqualität?

Das BEST PLACE TO LEARN®-Qualitätsmodell gibt Deutschlands Ausbildungsbetrieben einen umfassenden Orientierungsrahmen für eine gute duale Berufsausbildung. Es nimmt sowohl die Rahmenbedingungen und Qualifizierungsprozesse der Ausbildung, aber auch deren Ergebnisse und Wirkungen in den Blick (Input-, Prozess-, Output- und Outcomequalität).

Bei  der Architektur des Modells wurde Bezug genommen auf aktuelle und wegweisende Konzepte des Qualitätsmanagements in der beruflichen Bildung. Erkenntnisse des BIBB-Forschungsverbunds zur Ausbildungsqualität sowie die langjährigen Forschungsarbeiten von Rauner und Piening von der Universität Bremen zur Qualitäts- und Kompetenzentwicklung in der Berufsbildung flossen in das Modell ein.

Nach dem Qualitätsmodell von BEST PLACE TO LEARN® zeichnen sich gute Ausbildungbetriebe dadurch aus, dass sie insbesondere

  • über ein professionelles Recruiting verfügen,
  • Azubis durch gezielte Maßnahmen des Onboardings rasch integrieren,
  • eine verlässliche Ausbildungsplanung und -steuerung gewährleisten,
  • über bestens qualifiziertes Ausbildungspersonal verfügen und
  • das berufliche Lernen nach zentralen Leitprinzipien gestalten (s.u.).

Diese Gestaltungselemente bilden die Grundlage dafür, dass Auszubildende eine hohe berufliche Handlungskompetenz erwerben können.

Was wird gemessen?

Sieben Qualitätsbereiche – 72 Qualitätskriterien: Das Qualitätsmodell von BEST PLACE TO LEARN®

Fotos: © Ahrens + Steinbach

Wer kann an der Zertifizierung teilnehmen?

§§§

Teilnehmen können alle anerkannten Ausbildungsbetriebe nach BBiG/HwO, die

  • seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich ausbilden.
  • insgesamt über mindestens zehn aktuelle Auszubildende verfügen.
  • ebenfalls über mindestens zehn ehemalige Auszubildende verfügen, deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine geringere Anzahl von aktuellen und ehemaligen Auszubildenden kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Die jeweiligen Gruppengrößen dürfen jedoch nicht kleiner als fünf sein.
  • sich bereit erklären, möglichst alle verantwortlichen Ausbilder*innen und Ausbildungsbeauftragten bei der freiwilligen Befragung einzubeziehen.
  • versichern, dass alle o.g. Befragungsgruppen diskriminierungsfrei und ohne Beeinflussung an der Befragung teilnehmen können.
  • gewährleisten, dass sich genügend Ausbilder*innen/Ausbildungsbeauftragte, Azubis und ehemalige Auszubildende am Audit beteiligen, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern.
  • versichern, weder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen.
  • bereit sind, ausbildungsbezogene Belege oder Nachweise auf Anfrage vorzulegen.

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Ablauf

Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens.

Downloads

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