Teilnahme-, Nutzungs- und Lizenz­bestimm­ungen

GÜTESIEGEL BEST PLACE TO LEARN®

der AUBI-plus GmbH, Weidehorst 116, 32609 Hüllhorst

1. Geltungsbereich

1.1. Kundenzielgruppen

Teilnehmen an der Evaluation der Ausbildungsqualität können alle Unternehmen und Einrichtungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Krankenpflegegesetz (KPflG) und Altenpflegegesetz (AltPflG) ausbilden.

1.2. Betriebliche Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Ausbildungszertifizierung sind Unternehmen und Einrichtungen berechtigt, die

• seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich ausbilden;
• über mindestens fünf aktuelle und fünf ehemalige Auszubildende verfügen;
• versichern, weder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen;
• bereit sind, ausbildungsbezogene Belege oder Nachweise auf Anfrage vorzulegen.

2. Vorbereitung der Befragungen

2.1. Größe der Befragungsgruppen

Vor der Befragung wird zunächst die absolute Anzahl der zu befragenden Mitarbeiter bestimmt.
Hierzu gehören bei der dualen Ausbildung

• die (haupt-)verantwortlichen Ausbilder;
• nebenberufliche Ausbilder bzw. Ausbildungsbeauftragte;
• Auszubildende nach Ausbildungsberufen ab dem 2. Ausbildungsjahr (Empfehlung);
• ehemalige Auszubildende nach Ausbildungsberufen, soweit sie noch beschäftigt werden und deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

In Krankenhäusern und Einrichtungen, die in Pflegeberufen ausbilden, ist die Größe folgender Befragungsgruppen zu ermitteln:

• Lehrpersonal der (zuständigen) Gesundheits- und Krankenpflegeschule;
• ausgebildete haupt- und nebenberufliche Praxisanleiter/innen;
• Auszubildende nach Pflegeberufen ab dem 2. Ausbildungsjahr (Empfehlung);
• ehemalige Pflegeauszubildende, soweit sie noch beschäftigt werden und das Examen nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

2.2. Standortübergreifende Befragungen

Grundsätzlich werden alle (deutschen) Unternehmens- oder Einrichtungsstandorte, an denen ausgebildet wird, in die Befragungen einbezogen. Sollen nur bestimmte Standorte zertifiziert werden, so dürfen auch nur diese im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung mit dem Gütesiegel werben.

2.3. Datenübermittlung

Die erforderlichen Angaben über die Größe der jeweiligen Befragungsgruppen je Standort sind vom Kunden im Online-Stammdatenblatt zur Zertifizierung einzutragen. Der Link zum Online-Stammdatenblatt wird dem Kunden unverzüglich nach Auftragserteilung oder nach Absprache per E-Mail zugesendet.

2.4. Voll- und Stichprobenbefragung

Abhängig von der Größe des Unternehmens oder der Einrichtung des Kunden wird eine Voll- oder Stichprobenbefragung der o.g. Mitarbeitergruppen durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Ziehung bzw. Größe der Stichprobe sind im „Leitfaden zur Stichprobenerhebung“ geregelt.

2.5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, allen o.g. Zielgruppen die Teilnahme an den jeweiligen Befragungen zu ermöglichen. Der Kunde erklärt sich weiterhin bereit, jederzeit aktiv und konstruktiv an der Durchführung des Zertifizierungsverfahrens mitzuwirken, z.B. bei der Beantwortung von Fragen, Gewährleistung einer zielorientierten Mitarbeiterkommunikation oder Einhaltung von Terminen.

2.6. Repräsentativität

Die Zertifizierung zum BEST PLACE TO LEARN erfolgt ausschließlich auf der Grundlage repräsentativer Ergebnisse. Der Kunde hat daher zu gewährleisten, dass im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen eine Mindestanzahl von Antworten der befragten Mitarbeiter eingeht (Mindestrücklauf). Das Statusmonitoring wird von AUBI-plus sichergestellt.

2.7. Mindestrücklaufquote

Je nach Größe der zu befragenden Zielgruppen legt AUBI-plus den erforderlichen Mindestrücklauf im Vorfeld nach statistischen Kriterien fest. Der Kunde wird über die von ihm zu erzielende Rücklaufquote je Zielgruppe vor der Befragung rechtzeitig informiert.

3. Durchführung der Befragungen

3.1. Interne Werbung

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Befragungen im Unternehmen oder in der Einrichtung rechtzeitig angekündigt werden. Alle einbezogenen Mitarbeiter sind über den Zweck und den Ablauf der Zertifizierung umfassend zu informieren. Alle Zielgruppen werden darum gebeten, sich aktiv an der Befragung zu beteiligen.

3.2. Zugang zur Befragung

AUBI-plus stellt dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Befragungen eine E-Mail mit dem Link zum Befragungstool zur Verfügung. Der Ausbilder informiert seine Mitarbeiter (Auszubildende, ehemalige Auszubildende und Ausbildungsverantwortliche) über seine Teilnahme an der Ausbildungszertifizierung BEST PLACE TO LEARN und bittet sie, sich aktiv an der Befragung zu beteiligen.

3.3. Dauer der Befragungen

Für die Beantwortung der Fragebögen wird dem Kunden zunächst ein Zeitraum von 14 Tagen zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung des Befragungszeitraums ist in Abstimmung mit AUBI-plus möglich, insbesondere, wenn sich abzeichnet, dass die geforderten Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht werden.

3.4. Freiwilligkeit der Teilnahme

Die Teilnahme an den Mitarbeiterbefragungen erfolgt für alle Mitarbeiter des Kunden freiwillig. Kein Mitarbeiter darf gegen seinen Willen zu einer Teilnahme an der Befragung gezwungen werden. Die Nichtteilnahme darf zu keinerlei Nachteilen führen.

3.5. Anonymität der Befragung

Die Befragungen sind anonym durchzuführen. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter die Online-Befragung in unbeobachteter Weise durchführen können. Im Falle einer Paper-Pencil-Befragung muss zudem sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter die ausgefüllten Fragebögen in einem vom Kunden bereitzustellenden Rückumschlag verschlossen abgeben können.

3.6. Verbot der Einflussnahme

Es ist untersagt, direkt oder indirekt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Befragungsteilnehmer zu nehmen. Im Falle einer Missachtung dieses Verbots wird der Kunde disqualifiziert. AUBI-plus behält sich vor, die Disqualifizierung des Kunden öffentlich zu machen.

3.7. Verbot der Einsicht und Offenlegung in die Ergebnisse

Es darf zu keinem Zeitpunkt von Projektverantwortlichen oder leitenden Angestellten Einblick in die ausgefüllten Fragebögen genommen werden. Ebenso wenig dürfen die Mitarbeiter aufgefordert werden, die im Fragebogen abgegebenen Bewertungen offen zu legen.

4. Auswertung der Befragungen

4.1. Leistungsvorbehalt Mindestteilnehmerzahl

Voraussetzung für die Zertifizierung ist das Erreichen einer Mindestanzahl von bearbeiteten Fragebögen je Befragungsgruppe (s. Punkt 2.7., Mindestrücklaufquote). Für die Befragungsgruppen der Ausbilder und Auszubildenden bzw. Lehrkräfte an Gesundheitsfachschulen, Praxisanleiter in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen darf die Mindestrücklaufquote um maximal 10 Prozent unterschritten werden, um noch zertifiziert werden zu können. Die Mindestrücklaufquote bei den ehemaligen Auszubildenden darf 50 Prozent nicht unterschreiten. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bei einer der befragten Zielgruppen nicht erreicht, wird das Gütesiegel nicht vergeben.

4.2. Ergebnisfeststellung

Im Rahmen der Zertifizierung werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen anhand des von AUBI-plus entwickelten Bewertungssystems ermittelt. Erfolgreich zertifiziert sind Unternehmen oder Einrichtungen, die eine Mindestpunktzahl erzielen. Das Gütesiegel wird ausschließlich vergeben mit dem Prädikat „gut“, „sehr gut“ oder „exzellent“, wobei die Gruppe der Ausbilder und die Gruppe der Azubis die Ausbildung mit mindestens durchschnittlich 5,0 Punkten bewerten müssen.

4.3. Zertifizierung mit Auflagen

Liegt der erzielte Punktwert des Gesamtergebnisses zwischen 925 und 1.017 Punkten, wird das Zertifikat mit Auflagen vergeben. In der Pflegeausbildung liegt diese Spanne zwischen 1.265 und 1.391 Punkten (Stand: Februar 2017). Mit Auflage bedeutet, dass das Unternehmen identifizierte Defizite der Ausbildung innerhalb der 3-jährigen Laufzeit des Gütesiegels durch gezielte Maßnahmen beseitigt. Dazu ist dem Auditoren-Team innerhalb des ersten Jahres der Gütesiegellaufzeit ein Dokument bereitzustellen, aus dem ersichtlich wird, welche Maßnahmen wann und wie umgesetzt werden sollen. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt im Zuge der Rezertifizierung. Die Vermarktung und Außendarstellung des teilnehmenden Unternehmens als BEST PLACE TO LEARN bleibt von der Auflage unberührt.

5. Lizenzbedingungen

5.1.

Die AUBI-plus GmbH ist Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Dienstleistungsklassen 35, 41 und 42 unter anderem für die Zertifizierung der betrieblichen Ausbildung mit einem Gütesiegel eingetragenen Wort-/Bildmarke BEST PLACE TO LEARN – DE 302013068648 – in der vorstehenden graphischen Darstellung. Für eine jeweils dreijährige Nutzungszeit räumt AUBI-plus unter den nachstehenden Bedingungen und nach vorangegangener Auditierung ausgewählten Ausbildungsbetrieben (fortan kurz „Ausbilder“) die Lizenz zur Nutzung der Wort-/Bildmarke als Gütesiegel mit folgender Maßgabe ein.

5.2.

AUBI-plus räumt dem Kunden (nachfolgend auch „Lizenznehmer“) für einen Zeitraum von 3 Jahren – ab dem Datum der Vergabe des Gütesiegels – das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Wort-/Bildmarke
sowie dem entsprechenden Namen und dem Logo sowie der entsprechenden geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 Abs. 2 MarkenG zur Kennzeichnung seiner betrieblichen Ausbildung ein. Eine Benutzung für andere Dienstleistungen oder Geschäftszwecke ist dem Lizenznehmer untersagt.

5.3.

Die Lizenzierung umfasst nicht das Recht des Lizenznehmers, die Wort-/Bildmarke als Bestandteil einer eigenen Internet-Domain, weder als Second- noch Third-Level-Domain, registrieren zu lassen oder zu verwenden.

5.4.

Der Lizenznehmer ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Wort-/Bildmarke oder das Unternehmenskennzeichen BEST PLACE TO LEARN in Alleinstellung oder als Bestandteil für seine handels- oder gewerberechtliche Firmierung zu verwenden oder eigene Rechte (Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) hieran zu reklamieren. Gleiches gilt für eine Verbindung der Wort-/Bildmarke, dem Logo und Namen mit anderen Marken, Logos und/oder Namen.

5.5.

Die Nutzung der Wort-/Bildmarke und des Logos darf nur in der angegebenen grafischen Darstellung sowie in der Art und Weise erfolgen, wie sie von AUBI-plus festgelegt ist. Das Gütesiegel darf nicht verändert, verfremdet, verfälscht oder zweckentfremdet werden. Der Lizenznehmer wird die Wort-/Bildmarke nur in der dargestellten Form und Farbkombination und ausschließlich für die Kennzeichnung seiner Ausbildungsqualität benutzen.

5.6.

Eigene Rechte an der für AUBI-plus beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wort-/Bildmarke DE 302013068648, dem entsprechenden Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG sowie dem Logo stehen dem Lizenznehmer trotz der ihm hiernach übertragenen Nutzungsrechte in keinem Fall zu. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, aus der Benutzung der Wort-/Bildmarke gegen AUBI-plus keine Rechte herzuleiten, die Marke weder selbst anzugreifen noch Angriffe Dritter anzuregen oder zu unterstützen und auch Neueintragungen der Marke zu dulden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ferner, keine identischen oder ähnlichen Marken für identische oder ähnliche Dienstleistungen anzumelden oder zu benutzen.

5.7.

Ohne Zustimmung von AUBI-plus sind dem Lizenznehmer eine Übertragung der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere der Wort-/Bildmarke und/oder der geschäftlichen Bezeichnung an Dritte, als auch deren Nutzung oder Benutzung untersagt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus diesen Lizenzbestimmungen zustehenden Rechte zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen.

5.8.

Die Lizenz und Nutzungsberechtigung erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer den von ihm betriebenen Ausbildungsbetrieb veräußert, verpachtet oder durch Dritte betreiben lässt oder die Ausbildung aufgibt oder, aus welchen Gründen auch immer, ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält. Das Recht von AUBI-plus, in diesen Fällen die Lizenz außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

5.9.

AUBI-plus ist ferner zur außerordentlichen Kündigung bei Handlungen des Lizenznehmers berechtigt, die geeignet sind, den Ruf von AUBI-plus oder der Wort-/Bildmarke oder des Unternehmenskennzeichens zu beschädigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Lizenzgeber die Voraussetzungen für eine Teilnahme an BEST PLACE TO LEARN sowie die Qualitätsanforderungen und Ausbildungsstandards nicht mehr erfüllt oder gegen wesentliche Lizenzbedingungen trotz Abmahnung weiterhin oder wiederholt verstößt. AUBI-plus behält sich das Recht vor, eine Auditierung und Zertifizierung abzulehnen und aus wichtigen Gründen abzuerkennen. Dies ist insbesondere, aber nicht abschließend, bei groben Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der Fall oder bei massiven Verdachtsmomenten für eine Manipulation der Mitarbeiterbefragung. In diesem Fall erstellt AUBI-plus eine Rechnung über die bereits erbrachten Teilleistungen.

5.10.

Sofern die Lizenzierung nach Ablauf von drei Jahren mit Zeitablauf endet und keine Rezertifizierung stattfindet, oder von einem der Partner gekündigt wird oder die Lizenzvereinbarung aus anderen Gründen erlischt, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Wort-/Bildmarke sowie die Werbung mit der Marke unverzüglich einzustellen. Sollten aufgrund der Benutzung der Wort-/Bildmarke eigene selbständige Rechte des Lizenznehmers entstanden sein, so verzichtet der Lizenznehmer für den Fall der Beendigung der Lizenzvereinbarung auf jene etwaige Rechte und verpflichtet sich hiermit im Voraus zu einer Rückübertragung sämtlicher eventuell entstandener Marken- und sonstigen Kennzeichnungsrechte auf AUBI-plus.

5.11.

AUBI-plus übernimmt keine Gewähr für den Bestand der Wort-/Bildmarke und ist nicht zur Aufrechterhaltung der Wort-/Bildmarke verpflichtet. AUBI-plus steht frei, die Wort-/Bildmarke zu ändern (Form, Gestalt und Farbe oder den Wortlaut) oder durch eine neue Marke zu ersetzen.

5.12.

Jegliche Haftung von AUBI-plus für den Fall, dass die Verwendung der Wort-/Bildmarke und des Unternehmenskennzeichens Rechte Dritter verletzt, wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Verhalten von AUBI-plus beruhen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darunter sind solche Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Wird der Lizenznehmer durch einen Dritten wegen der Benutzung der Wort-/Bildmarke in Anspruch genommen, so hat er AUBI-plus hierüber unverzüglich zu unterrichten.

5.13.

Soweit eine weitere befristete Nutzung der Wort-/Bildmarke und/oder des Unternehmenskennzeichens über die ersten drei Jahre hinaus beabsichtigt ist, hat eine erneute Auditierung stattzufinden (Rezertifizierung). Bei einer erneuten Auszeichnung durch eine erfolgte Rezertifizierung erhält der Ausbilder ein neues Gütesiegel, eine neue Zertifikatsurkunde und neue BEST PLACE TO LEARN-Aufsteller mit einer Laufzeit von weiteren 3 Jahren.

6. Preise und Rechnungsstellung

Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt. und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Das Gütesiegel darf nur bei Buchung und Bezahlung der Zertifizierung als BEST PLACE TO LEARN verwendet werden.

7. Vermarktung

Der lizenzierte Ausbilder profitiert von Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen und dem Online-Marketing für zertifizierte Ausbildungsbetriebe. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen umfassen die allgemeine Pressearbeit, den PR-Service (Unterstützung bei der regionalen Pressearbeit) und die kostenlose Teilnahme am BEST PLACE TO LEARN-Jahresevent (Prämierung der Besten). Das Online-Marketing beinhaltet die Veröffentlichung des Unternehmensportraits des zertifizierten Ausbilders auf der BEST PLACE TO LEARN-Homepage, die Präsenz auf www.aubi-plus.de und das Social Media Marketing auf Facebook.

8. Verwendung der Adressdaten

Mit seiner Teilnahme an der Auditierung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Adressdaten zu Marketing- und Werbezwecken von AUBI-plus genutzt werden. Der Verwendung seiner Adresse zu diesem Zweck kann der Kunde jederzeit widersprechen.

9. Datenschutz

Soweit zur Durchführung der bestimmungsgemäßen Vertragsleistungen erforderlich, werden die von AUBI-plus erhobenen und im Rahmen der Zertifizierung erhaltenen personenbezogenen Daten von AUBI-plus im Rahmen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Einzelheiten regelt eine gesonderte Datenschutzerklärung, die über die Website von AUBI-plus einsehbar und abrufbar ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teilnahme-, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen ungültig oder undurchführbar sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt sodann eine Regelung, die getroffen wäre, falls die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit vorausgesehen worden wäre.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von AUBI-plus. Diese Teilnahme-, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen unterliegen deutschem Recht.

Dienstanbieter und verantwortliche Stelle:

AUBI-plus GmbH
Weidehorst 116
32609 Hüllhorst
Handelsregister: Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8429
Geschäftsführung: Renate Köstring, Heiko Köstring, Niels Köstring
Umsatzsteuer-ID: DE 192410555