Wer kann an der Zertifizierung teilnehmen?

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Teilnehmen können Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Gesundheits- und Pflegeschulen, die

  • seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich ausbilden.
  • insgesamt über mindestens zehn aktuelle Auszubildende verfügen.
  • ebenfalls über mindestens zehn ehemalige Auszubildende verfügen, deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine geringere Anzahl von aktuellen und ehemaligen Auszubildenden kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Die jeweiligen Gruppengrößen dürfen jedoch nicht kleiner als fünf sein.
  • sich bereit erklären, möglichst alle verantwortlichen Praxisanleiter und beteiligten Lehrkräfte an der Befragung beteiligen.
  • gewährleisten, dass sich genügend Lehrkräfte, Praxisanleiter, Azubis und ehemalige Auszubildende am Audit beteiligen, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern.
  • versichern, dass alle o.g. Befragungsgruppen diskriminierungsfrei und ohne Beeinflussung an der Befragung teilnehmen können.
  • versichern, weder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JarbSchG) noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen.
  • bereit sind, ausbildungsbezogene Belege oder Nachweise auf Anfrage vorzulegen.